1. Allgemeine Mietbedingungen der Eventlocation NMY SPACES

1.1. Diese Mietbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Veranstaltungsräumlichkeiten NMY SPACES zur Durchführung von Veranstaltungen wie Workshops, Tagungen oder Offsites.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder vergleichbare Dokumente seitens des Mieters, die die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen (AGB) ersetzen, modifizieren oder ergänzen könnten, sind ohne rechtliche Wirkung, selbst wenn in einer möglichen Bestätigung oder in der geschäftlichen Korrespondenz vom Mieter darauf Bezug genommen wird.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag kommt zustande durch eine Bestätigung des Angebotes von NMY SPACES durch den Mieter in Textform.

2.2. NMY SPACES tritt im Rahmen der in ihren Räumlichkeiten durchgeführten Veranstaltung ausschließlich als Vermieter, in keinem Fall als Veranstalter auf. Der Kunde ist Mieter und zugleich Veranstalter und hat dies auf allen Drucksachen, Plakaten, Eintrittskarten etc. eindeutig zum Ausdruck zu bringen. NMY SPACES tritt in keine vertraglichen Rechtsbeziehungen zu den Besuchern. Dies ist ausschließlich Sache des Mieters als Veranstalter.

3. Miete und Zahlung

3.1. Die Miete richtet sich nach der Anzahl der Gäste (Mitarbeiter des Mieters werden ebenfalls als Gäste betrachtet) und sind der NMY SPACES Preisliste (Anlage) zu entnehmen. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2. Die Miete kann von NMY SPACES angepasst werden, wenn der Mieter nachträglich Veränderungen an der Anzahl der gebuchten Räume, den Leistungen von NMY SPACES, der Teilnehmerzahl oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht . Das gleiche gilt, wenn solche Veränderungen ohne Zustimmung von NMY SPACES vorgenommen werden.

3.3. Rechnungen von NMY SPACES sind innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. NMY SPACES behält sich das Recht vor, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

4. Mietnebenkosten, Equipment und Catering

4.1. Die Miete schließt die Kosten für Heizung, Klimatisierung, allgemeine Raumbeleuchtung und Strom ein.

4.2. Auf Wunsch und gegen zusätzliche Vergütung kann zusätzliches Equipment (Workshop Kit, Flipcharts, Metaplanwände, Stehtischen mit Hussen, Stühle etc.) und können weitere Leistungen, insbesondere Catering, Catering Servicemitarbeiter, Eventmanagement und Eventtechniker hinzugebucht werden.

4.3 Für diese Leistungen gelten die Preise in unserem Angebot bzw. unserer Preisliste. Für Leistungen, die darin nicht erwähnt sind, werden branchenübliche Vergütungen in Rechnung gestellt. Falls es sich bei Leistungen um Fremdleistungen handelt, die wir beauftragen, koordinieren oder abwickeln (z.B. Essen, Workshop-Material usw.), wird ein Handlingaufschlag von 15% auf den Fremdrechnungsbetrag erhoben.

5. Nutzung der Mietsache

5.1. Die Mietsache darf nur zu dem vertraglich festgelegten Zweck genutzt werden. Ein Besuch von mehr als 70 Personen ist nicht gestattet.

5.2. Die Nutzung, Untervermietung oder Weitervermietung der zur Verfügung gestellten Räume, Flächen oder Inventars, ebenso wie die Einladung zu und Durchführung von Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen, erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung von NMY SPACES.

6. Sicherheit

6.1. Es obliegt dem Mieter, für einen sicheren und reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. Der Mieter trägt sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Veranstaltung, einschließlich Vor- und Nachbereitung. Er ist verantwortlich für die Sicherheit der Veranstaltung sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen. Hierzu gehören insbesondere die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, der Gewerbeordnung und der Versammlungsstättenverordnung, die vom Mieter einzuhalten und zu beachten sind.

6.2. Sind von der Veranstaltung Gefahren zu erwarten, hat der Mieter der NMY SPACES ein Sicherheitskonzept einer Sicherheitsfirma vorzulegen. Daraus muss sich ergeben, dass keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen und ein sicherer Ablauf der Veranstaltung gewährleistet ist.

6.3. Während des Betriebes muss der Mieter oder sein verantwortlicher Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein. Er hat sich mit der Versammlungsstätte und deren Einrichtungen vertraut zu machen. Es wird klargestellt, dass die gesamten Betreiberpflichten nach §38V der Musterversammlungsstättenverordnung hiermit auf den Mieter übertragen werden.

6.4. Bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die nicht abgestellt werden können, hat der Mieter nach Rücksprache mit NMY SPACES die Veranstaltung abzubrechen. Das gilt insbesondere, wenn für die Sicherheit notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn die Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.

7. Haftung des Mieters

7.1. Der Mieter hat die überlassenen Räume und Gegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln und sie in ordnungsgemäßem Zustand und vollständig, einschließlich überlassener Schlüssel, Geräte und Anlagen zurückzugeben. NMY SPACES behält sich das Recht vor, eine Übergabe bzw. Abnahme des Objektes mittels einem Protokoll zu dokumentieren.

7.2. Nimmt der Mieter seine Sorgfaltspflichten nicht wahr oder verletzen seine Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen ihre Sorgfaltspflichten, haftet er NMY SPACES auf Ersatz des daraus entstehenden Schadens. Das gilt insbesondere bei einer Beschädigung der Mietsache. Wird durch die Beschädigung der Mietsache eine Neuvermietung behindert, so haftet der Mieter für den entstandenen Mietausfall und eventuelle Regressansprüche von Nachmietern. Der Mieter muss sich im Streitfall entlasten, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

7.3. Soweit andere als die in Absatz 2 genannten Personen, insbesondere Besucher, NMY SPACES Schäden zufügen, ist der Mieter dafür gegenüber NMY SPACES schadensersatzpflichtig, wenn ihm ein eigenes Verschulden zur Last fällt.

7.4. Der Mieter ist verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, die mindestens folgende Deckungssummen aufweist:

  • Euro 1,54 Mio. für Personenschäden,
  • Euro 512.000 für Sachschäden,
  • Euro 250.000 für Vermögensschäden.

7.5. Der Mieter weist NMY SPACES den Abschluss einer solchen Versicherung eine Woche vor Veranstaltungsbeginn durch Vorlage des Versicherungsscheins nach. Andernfalls schließt NMY SPACES zulasten des Mieters die erforderliche Versicherung ab oder erklärt nach fruchtloser Fristsetzung den Rücktritt vom Vertrag.

8. Haftung der NMY SPACES

8.1. NMY SPACES stellt die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand dem Mieter zur Verfügung. Sollten Mängel der Mietsache vorliegen, so werden diese von NMY SPACES unverzüglich nach Kenntnis abgestellt. Gelingt dies nicht, ist der Mieter zu einer entsprechenden Mietminderung berechtigt.

8.2. Weitergehende Schadensersatzansprüche – gleichgültig ob sie aus mietrechtlicher Mängelhaftung, aus unerlaubter Handlung oder einem sonstigen Rechtsgrund abgeleitet werden – können gegen NMY SPACES nur geltend gemacht werden, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dies gilt insbesondere auch für Mängel, die bereits bei Abschluss dieses Mietvertrages bestanden; die verschuldensunabhängige Haftung der NMY SPACES nach § 536a BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8.3. Die Haftungsbegrenzungen nach Absatz 2 Satz 1 gelten allerdings nicht, soweit Mietmängel oder sonstige haftungsrelevante Tatbestände zu Schäden an Leben, Körper, Gesundheit (Personenschäden) geführt haben oder vermieterseitig eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) vorliegt. Dann haftet NMY SPACES auch bei leichter Fahrlässigkeit.

8.4 Für eingebrachte Sachen des Mieters, seiner Mitarbeiter und Zulieferer übernimmt NMY SPACES außer in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit keinerlei Haftung.

9. Rücktritt vom Vertrag („Storno“)

9.1. Der geschlossene Vertrag ist für beide Seiten verbindlich. Eine einseitige Kündigung ist ausgeschlossen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur ausnahmsweise nach Maßgabe der folgenden Absätze zulässig.

9.2. NMY SPACES kann nach vorheriger fruchtloser Fristsetzung vom Mietvertrag zurücktreten, wenn

  • der Mieter die Veranstaltungshaftpflichtversicherung nicht nachgewiesen hat
  • durch die Veranstaltung einer Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintritt oder aufgrund von Tatsachen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu befürchten ist
  • der vereinbarte Nutzungszweck wesentlich geändert wird
  • behördliche Genehmigungen nicht vorliegen, gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere gegen Betriebsvorschriften der Versammlungsstättenverordnung verstoßen wird oder behördliche Auflagen nicht beachtet werden.

9.3. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Stornierung bis 60 Werktage vor Veranstaltungstermin: kostenfrei
  • Stornierung 59 bis 43 Werktage vor Veranstaltungstermin: 30% der Gesamtsumme
  • Stornierung 42 bis 30 Werktage vor Veranstaltungstermin: 50% der Gesamtsumme
  • Stornierung 29 bis 15 Werktage vor Veranstaltungstermin: 75% der Gesamtsumme
  • Stornierung ab 14 Tage vor Veranstaltungstermin: 90% der Gesamtsumme.

Die Absage muss mindestens in Textform erfolgen. Wenn NMY SPACES weitergehende Aufwendungen bis zur Absage hatte, darf sie diese Kosten gegen Nachweis dem Mieter zusätzlich berechnen. Der Mieter hat das Recht nachzuweisen, dass NMY SPACES ein geringerer oder keinerlei Schaden entstanden ist. Auf Verlangen wird NMY SPACES dem Mieter entsprechende Auskünfte erteilen.

9.4. Wenn die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt ausfällt, kann jede Partei den Rücktritt erklären. In diesem Fall entfallen die Pflichten zur Gebrauchsüberlassung und zur Mietzahlung. Bis dahin gemachte Aufwendungen hat jede Vertragspartei selbst zu tragen. Als höhere Gewalt gelten nicht der Ausfall von Teilnehmern, Künstlern, schlechtes Wetter oder unerwartet niedrige Vorverkaufszahlen von Eintrittskarten gleich aus welchem Grund.

10. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

10.1. Änderungen bezüglich der bereits gebuchten Teilnehmerzahl müssen NMY SPACES spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden und bedürfen der schriftlichen Zustimmung von NMY SPACES. Die tatsächliche Teilnehmerzahl wird für die Abrechnung herangezogen.

10.2. Falls die Teilnehmerzahl erheblich geändert wird, besteht die Möglichkeit, dass die gewünschten gastronomischen Leistungen möglicherweise nicht mehr erbracht werden können oder die Versorgung anderweitig nicht mehr gewährleistet ist, es sei denn, NMY SPACES hat der Änderung zugestimmt.

10.3. Falls die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung verschoben werden und NMY SPACES diesen Abweichungen zustimmt, behält sich NMY SPACES das Recht vor, die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung zu stellen, es sei denn, NMY SPACES trägt die Verantwortung für die Verschiebung. Sollten sich die vereinbarten Schlusszeiten der Veranstaltungen verschieben und NMY SPACES aufgrund der verspäteten Räumung andere Kunden in einem anderen Veranstaltungsraum unterbringen müssen, übernimmt der Mieter sämtliche anfallenden Kosten. Dies hat keinen Einfluss auf mögliche weitere Schadenersatzansprüche von NMY SPACES.

10.4. Bei Veranstaltungen, die über die regulären Öffnungszeiten hinausgehen, kann NMY SPACES, sofern nicht anders vereinbart, ab diesem Zeitpunkt den Personalaufwand berechnen.

11. Hausrecht

11.1. NMY SPACES hat das Hausrecht in allen Mieträumen und auf dem Veranstaltungsgelände und übt es durch beauftragte Personen aus. Bei der Ausübung des Hausrechts sind die berechtigten Belange des Mieters, insbesondere die ihm aus diesem Vertrag zustehenden Nutzungsrechte, zu berücksichtigen.

11.2. Die allgemeinen Verhaltenspflichten der Besucher und anderer Beteiligter werden durch die beigefügte Hausordnung geregelt, welche einen festen Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darstellt.

Hausordnung

  1. Nicht gestattet ist:
  • die Mitnahme von Tieren in die gemieteten Räume,
  • das Rauchen innerhalb der Räume sowie des Treppenhauses und des Eingangsbereiches,
  • jede gewerbliche Tätigkeit außerhalb der Räume, auch jeglicher Direktverkauf,
  • jede Art von Besucherbefragungen außerhalb der gemieteten Räume,
  • jede Art von Werbung außerhalb der gemieteten Räume,
  • Verunreinigung der gemieteten Räume, des restlichen Gebäudes und des Geländes,
  • das unbefugte oder verkehrsbehindernde Abstellen von Kraftfahrzeugen, Anhängern oder anderer Hindernisse,
  • das Betreten der nicht ausdrücklich gemieteten oder sonstiger, für den Verkehr nicht freigegebener Flächen,
  • die Verursachung von unangemessenem Lärm innerhalb und vor allem außerhalb der gemieteten Räume, das Belästigen anderer Mieter sowie der dauerhafte Aufenthalt außerhalb der gemieteten Räume,
  • jegliches sonstige Verhalten, dass geeignet ist, die Ruhe und Ordnung innerhalb des Gebäudes sowie des gesamten Geländes zu stören oder das äußere Bild zu beeinträchtigen.
  1. Produktionen für TV, Video und neue Medien sowie das Fotografieren unserer Einrichtungen, auch zu privaten Zwecken, sind nur zulässig, wenn wir vorab ausdrücklich zugestimmt haben.

  2. Inventar und andere Einrichtungen der gemieteten Räume dürfen nicht aus diesen entfernt werden.

  3. Jegliche Technik und Einrichtungen, die nicht explizit gemietet wurden, dürfen nicht benutzt werden. Einige Einrichtungen dürfen nur in Anwesenheit von NMY SPACES Personal benutzt werden.

  4. Innerhalb der Räume aufgefundene Gegenstände sind ordentlich zu verwahren und bei Rückgabe der Mietsache abzugeben.

  5. Das Hausrecht in den Räumen und auf dem gesamten Gelände der Liegenschaft steht NMY SPACES zu.

  6. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung behält sich NMY SPACES geeignete Maßnahmen vor. Bei groben Verstößen kann eine Verweisung aus den Räumen, ein Geländeverbot auf Zeit oder auf Dauer sowie der Ausschluss von der Veranstaltung.

12. Textform, salvatorische Klausel

12.1. Für die Vertragsbeziehungen sind ausschließlich die in Textform oder Schriftform getroffenen Vereinbarungen maßgeblich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen ebenfalls zumindest der Textform. Das gilt auch bezüglich der Aufhebung dieser Klausel.

12.2. Sollte eine Vertragsbestimmung ungültig sein, berührt dies nicht den Fortbestand des übrigen Vertrages. Die ungültige Klausel wird – soweit vorhanden – durch die entsprechende gesetzliche Vorschrift ersetzt.

Anlage: NMY SPACES Preisliste

Frankfurt am Main, 01.01.2024